Rechtsprechung
RG, 21.09.1939 - IV 69/39 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Zum Begriffe des Vermögens, über das bei Trennung dauernd vereinigter Schul- und Kirchenämter die Auseinandersetzung stattzufinden hat. 2. Kann dieser außergerichtlichen Auseinandersetzung durch eine Feststellungsklage vorgegriffen werden?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 161, 236
Wird zitiert von ...
- BGH, 13.06.1952 - V ZR 62/51
Auseinandersetzung zwischen Kirchen-und Schulamt
Das Wesen der Auseinandersetzung sowohl nach § 30 VUG wie nach dem Gesetz vom 7. September 1938 ist die Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Zweckgebundenheit; eine Rechtsgemeinschaft im Sinne des bürgerlichen Rechts wird nicht vorausgesetzt (RGZ 161, 236 [240 f].).